PFLEGE

ABKLÄRUNG, BERATUNG UND BETREUUNG

  • Die Bedürfnisse der Klienten werden in einem Gespräch erfasst und in die Pflege integriert.
  • Problemerkennung, Zielsetzung und Massnahmenplanung
  • Beratung und Unterstützung von Klienten und Angehörigen
  • Koordination zwischen an der Pflege und Betreuung beteiligten Dienstleistern
  • Beratung und Anleitung von Pflegeverrichtungen und Therapien
  • Beratung und Anleitung im Umgang mit Hilfsmitteln

 

BEHANDLUNGSPFLEGE (nach ärztlicher Verordnung)

  • Verabreichen und Bereitstellen von Medikamenten
  • Verabreichen von Injektionen und Infusionen
  • Messung von Blutzucker
  • Messung von Bludruck/Puls
  • Verabreichen von Sondennahrung
  • Wundversorgung
  • Urinkatheterversorgung
  • Stomapflege
  • Unterstützung bei Atemtherapie

 

GRUNDPFLEGE

  • Körperpflege
  • Unterstützung bim An- und Ausziehen
  • An- und ausziehen von Stützstrümpfen / Beine ein-, ausbinden
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Mobilisierung und Lagerung
  • Dekubitusprophylaxe
  • Zahn- und Mundpflege
  • Unterstützung bei Inkontinenz

(Die Aufzählung ist nicht abschliessend)

 

AKUT- UND ÜBERGANGSPFLEGE (AÜP)

AÜP steht für die Pflege direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt und soll Klienten, die noch befristet Pflege benötigen, die Wiedererlangung der Selbstständigkeit in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Die AÜP kann von den Spitalärzten bis zu max. 2 Wochen angeordnet werden. Ist danach weitere Pflege und Betreuung notwendig, haben die Klienten Anspruch auf Langzeitpflege.

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